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Fraktionsregelwerk – Santos Roleplay

Jede Fraktion trägt Verantwortung für ihr RP und ihre Mitglieder. Dieses Fraktionsregelwerk ergänzt das allgemeine Regelwerk und regelt, wie offizielle und inoffizielle Fraktionen, Kriege und Staatsfraktionen auf Santos auftreten sollen.

Das Fraktionsregelwerk

Jede Fraktion muss sich vor dem offiziellen Status mit dem Fraktionsregelwerk auseinandersetzen. Das Team behält sich vor, den Leader oder auch einzelne Mitglieder einer Regelwerkskontrolle zu unterziehen.

Sollte man auf eine Grauzone stoßen, ist diese unverzüglich dem Team mitzuteilen.

§1 Bad-Fraks

  1. Offizielle Fraktionen dürfen aus 15 Mitgliedern bestehen und mit 10 Mitgliedern agieren.
  2. Inoffizielle Fraktionen dürfen aus 5 Mitgliedern bestehen und mit 5 Mitgliedern agieren.
  3. Fraktionen müssen als solche erkennbar sein (Auftreten, Kleidung, Fahrzeuge, Strukturen).
  4. Fraktionen dürfen nicht gemeinsam als Drittpartei agieren.
  5. Fraktionen dürfen nur mit einem Bündnis zusammen agieren.
  6. 5.1 Ein Bündnis zweier Fraktionen muss in einem Fraktionsticket angefragt werden. Hierfür wird ein vernünftiger RP-Hintergrund benötigt.
  7. 5.2 Ein Bündnis hält maximal 48 Stunden.
  8. Die Fraktionen haben sich authentisch zu verhalten. Man sollte sich mit seiner Fraktion auseinandersetzen und sich Mafia/Kartell- oder Gang-gerecht verhalten.
  9. Verlässt man eine Fraktion, darf man 5 Tage lang keine andere Fraktion betreten.
    Ausnahme: Ein Beitritt des MDs.
  10. Der Leader einer Fraktion muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ausnahmen sind bei geistiger Reife möglich.
  11. Fraktionen haben Anspruch auf ein MLO, sobald sie 8 Mitglieder erreicht haben und das RP-Niveau stimmt.
  12. Spieler/inoffizielle Fraktionen, die gutes RP spielen und sich authentisch verhalten, werden bei der Konzeptbearbeitung bevorzugt behandelt.
  13. Für einen Fraktionswarn muss mindestens die Hälfte der Fraktion einen Fehler gemacht haben.
  14. Erhält eine Fraktion einen Warn, so wird der Fraktionsleader darüber informiert. Der Leader hat 48 Stunden Zeit, sich bei der Fraktionsverwaltung zu melden und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. In diesem Gespräch werden dem Leader die Regelbrüche und die Beweise nähergebracht.

    Sollte der Leader der Meinung sein, der Warn wäre nicht angebracht, so hat er 48 Stunden Zeit, Gegenbeweise zu liefern. Clips o.Ä. werden nur gewertet, wenn sie von dem Leader eingesendet wurden und die gängigen Regelungen für Clips einhalten.
  15. Nach einem Baseraid müssen 48 Stunden vergehen, bis man erneut einen Baseraid bei der gleichen Fraktion starten darf. Die geraidete Fraktion darf jedoch jederzeit zurückschlagen.
  16. Gamboverhalten ist ein sofortiger Auflösegrund für die Fraktion. Vor jeder Schießerei müssen mindestens 2 Gespräche stattgefunden haben. Auch hier gilt die Regelung eines richtigen Grundes. Schießereien oder Baseraids aus Gründen wie „Der war frech“ oder „Der hat mich nachgeäfft“ sind nicht gestattet.
  17. Toxisches Verhalten der Fraktion, sowohl IC als auch OOC, wird mit einem Fraktionswarn bestraft. In manchen Fällen kann es hierbei zu einer direkten Auflösung kommen.
  18. Jede Fraktion darf eine Drogenroute oder eine Waffenroute besitzen.

§2 Kriege

  1. Ein Krieg zwischen zwei Fraktionen ist nur dann ein Krieg, wenn vorab ein Kriegsvertrag in einem Fraktionsticket beantragt wurde.
  2. Folgende Gründe können einen Kriegsvertrag zur Folge haben:
    • Nichteinhaltung einer Forderung
    • Forderung einer Route
    • sonstige Streitigkeiten, die aus einem richtigen Grund entstanden sind und nicht anders geklärt werden können (hierbei entscheidet die Fraktionsverwaltung mit, ob es sich um einen richtigen Grund handelt)
  3. Ein Kriegsvertrag aus Gründen wie z. B. „Die waren frech“ wird nicht akzeptiert.
  4. Während eines Krieges werden 3 Kämpfe ausgetragen. Die Uhrzeiten und Tage der Kriege müssen im Kriegsvertrag niedergeschrieben sein und zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden. Die Kämpfe müssen innerhalb von 5 Tagen ausgetragen werden.
  5. Während des Konvois müssen alle Personen, die an dem Kampf teilnehmen, im Konvoi mitfahren.
  6. Es darf bei den Kämpfen jeweils ein Helikopter mit maximal 2 Personen besetzt werden. Dieser muss ebenfalls während des Konvois über diesem fliegen.
  7. Verstößt eine Fraktion gegen den Kriegsvertrag, gilt der Krieg als verloren.
  8. Kann eine Fraktion an einem Kampf nicht teilnehmen, gilt dieser als verloren. (Hierbei gibt es keine Ausnahmen.)
  9. Während eines Krieges besteht für alle Mitglieder Aufnahmepflicht.

§3 Staatsfraktionen

  1. Staatsfraktionen sind von der Drittpartei-Regelung ausgenommen.
    Wenn zwei Bad-Fraks eine Schießerei haben, darf sich die Exekutive des Staates einmischen, um das Wohl der Bürger zu schützen.
    Dies darf nur in Folge eines Dispatches passieren. Das absichtliche Warten auf Schießereien, um sich in diese einzumischen, gilt als Gamboverhalten.
  2. Mitglieder der Leitungsebene dürfen nicht korrupt sein.
  3. Mitglieder des LSPD dürfen nicht korrupt sein. Hierbei ist es egal, welchen Rang sie begleiten. Korruptionsfälle sind umgehend der Fraktionsverwaltung zu melden und können zu einem Ausschluss aus dem Projekt führen.
  4. Staatsfraktionen dürfen im Dienst nur mit Dienstfahrzeugen fahren/agieren.
  5. Die Höchststrafe beträgt 90 Hafteinheiten und 100.000 $.
  6. Eine Razzia muss einen vernünftigen RP-Hintergrund haben (Ermittlungen und Observationen) und per Fraktionsticket beantragt werden.
  7. Bei einer Razzia muss die Fraktion mit einem Megafon gewarnt werden. Diese hat 3 Minuten Zeit, sich vor dem Anwesen zu ergeben.
  8. Verkehrskontrollen dürfen zu jeder Zeit stattfinden.
  9. Mediziner dürfen Personen erst wiederbeleben, wenn die Schießerei beendet ist.